Gebührentabelle
Gebührenkategorie E-Vignette | Landesweit | Komitatsweit | ||
Für 1 Woche | Für 1 Monat | Für 1 Jahr | Für 1 Jahr | |
D1M | Motorrad* | 1 600 HUF | 2 730 HUF | 46 850 HUF | 5 450 HUF |
D1 | Motorräder / PKWs mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen, die zum Transport von bis zu 7 Personen geeignet sind, und deren Anhänger | 3 820 HUF | 5 210 HUF | 46 850 HUF | 5 450 HUF |
D2 | alle Kraftfahrzeuge, die in keine andere Gebührenkategorie fallen | 7 630 HUF | 10 420 HUF | 46 850 HUF | 10 900 HUF |
B2 | Autobus | 16 890 HUF | 23 950 HUF | 217 950 HUF | 21 800 HUF |
U | Anhänger der Fahrzeuge der Gebührenkategorien D2 und B2 | 3 820 HUF | 5 210 HUF | 46 850 HUF | 5 450 HUF |
Die Gebührentabelle ist ab 01.01.2022 gültig. Die vorerwähnten Preise verstehen sich inklusive der Mehrwertsteuer.
*Für Motorräder können E-Vignetten landesweit für 1 Jahr oder komitatsweit für 1 Jahr zu Preisen gemäß Gebührenkategorie D1 gekauft werden.
Ab Anfang 2019 kann für Fahrzeuge der Gebührenkategorie D2 oder B2 auch die Berechtigung für Anhänger (Gebührenkategorie U) gekauft werden (neben der Berechtigung D2 oder B2). Das ist eine Erleichterung für die Autofahrer, die mit der für das Zugfahrzeug gekauften E-Vignette der Gebührenkategorie U mit jeder Art von Anhängern verkehren können.
Gebührenkategorien
Die Höhe der Gebühr hängt von der Gebührenkategorie ab, die anhand des Typs und der technischen Daten des Fahrzeugs gemäß den behördlichen Einträgen im Zulassungsschein für den öffentlichen Verkehr (J – Fahrzeugtyp, F.1 – zulässiges Gesamtgewicht, S.1 – Anzahl der beförderbaren Personen) oder gemäß anderen, für das Fahrzeug herausgegebene beglaubigte Urkunden wie folgt festgelegt werden:
Gebührenkategorie D1
Motorräder sowie PKWs mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen, die zum Transport von bis zu 7 Personen geeignet sind, und deren Anhänger.
Gebührenkategorie D2
Alle Kraftfahrzeuge, die in keine andere Gebührenkategorie fallen und nicht als gebührenpflichtige Fahrzeuge auf Grundlage einer gesonderten Rechtsnorm gelten. Wenn in dem Feld Fahrzeugklasse des/der authentischen behördlichen Ausweises/Urkunde (z. B. Zulassungsbescheinigung Teil I) des Kraftfahrzeugs die Einstufung N1 oder N1G eingetragen ist, gehört das Kraftfahrzeug – unabhängig von der Anzahl der Sitzplätze – der Gebührenkategorie D2 an.
Gebührenkategorie B2
Autobusse: Fahrzeuge für Personentransport mit mehr als 9 ständigen Sitzplätzen einschließlich des Fahrersitzes.
Gebührenkategorie U
Anhänger von Fahrzeugen der Gebührenkategorie D2 und B2.
WICHTIG!
Die gebührenpflichtigen Straßen dürfen nur im Besitz einer gültigen Straßennutzungsberechtigung benutzt werden, dementsprechend ist vor der Auffahrt auf diese Straßen für den Kauf der E-Vignette zu sorgen. Beim Kauf einer Berechtigung innerhalb der Gültigkeitsdauer beginnt die Gültigkeit immer zu dem Zeitpunkt des Kaufs (Tag/Uhr/Minute). Die gutgläubigen Straßenbenutzer, die versehentlich auf eine gebührenpflichtige Straße aufgefahren sind, haben höchstens 60 Minuten nach der Auffahrt, die Straßennutzungsberechtigung zu erwerben.